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Unsere Dienste

Die gesetzlich Vorgeschriebenen Kehrarbeiten:
- Kehrung und Überprüfung von Rauch- und Abgasfängen.
In groben Zügen kann man folgende Regeln festlegen.

Fänge von Feuerstätten ...

  • ... welche mit Gas befeuert werden sind 1x jährlich ...
  • ... welche mit festen Brennstoffen (inkl. Ölverdampfer-Brenner) beheizt werden sind alle 2 Monate...
  • ... welche mit flüssigen Brennstoffen (ausgenommen Ölverdampfer-Brenner) werden alle 4 Monate
  • ... ab 120 KW (ausgenommen Gas) sind monatlich ...
    zu überprüfen bzw. zu reinigen

    Des Gesetzestext finden Sie in der Anlage 3 und Anlage 4 im LGBL. 114/2002.
    > hier downloaden

    Feuerungsanlagenüberprüfung:
    Die Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen ist geregelt im LGBL. 114/2002 §25)
    > hier downloaden

    Wir bieten ab sofort die Überprüfungen von Einzelfeuerstätten (Kachelofen, Schwedenofen) und Zentralheizungen welche mit Heizöl betrieben werden.
    Die Überprüfung von Gasfeuerstätten übernimmt das Gasversorgungsunternehmen.

    Fristen:

  • Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,
  • Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften,
  • Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
  • zu überprüfen.

    Die sogenannte Gunst-Arbeit:
    Als Gunstarbeit bezeichnet man jegliche Aufträge welche der Kunde
    direkt ohne gesetzlichen Hintergrund an den Rauchfangkehrer vergibt

    Folgende Arbeiten können wir für Sie anbieten:

  • Heizungsreinigung - Ihr Vorteil: Energiesparen (bis zu 10% mehr Verlust bei 1 mm Rußbelag)
  • Ofenreinigung - saubere Reinigung durch Staubsauger mit Spezialfilter
  • Heizberatung - wenn während der Gesetzesarbeit durchführbar (zeitlich) kostenlos!
  • Bauberatung - Sie haben bei uns die Möglichkeit unsere Erfahrung vor dem Bau einfliessen zu lassen (Heizungsauswahl etc.)
  • Wiederkehrende Überprüfung - diese Überprüfung ist zwar gesetzlich Vorgeschrieben - jedoch nicht nur vom Rauchfangkehrer

    Für alle Gunstarbeiten gelten folgende Preise:
    Arbeitsvor-, nachbereitung inkl. Anfahrt ... 19,35 Euro.
    Erste Stunde - pro angefangener 1/2 Std. ... 34,40 Euro
    jede weitere angefangene 1/2 Std. .......... 30,10 Euro

  • News:

    1.9.2009
    Ab sofort bieten wir die Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen an.


    1.9.2008
    Nach fast 3jähriger Pause startet heute unsere neue Webseite.


    1.9.2008
    Neue Preise für Heizungs- und Ofenreinigung.

    UID: ATU56043604